IMMOBILIENKAUF IN DER TÜRKEI
Ist es nicht
verlockend, die Vorstellung eine Immobilie in der Türkei sein Eigen nennen zu
können?
Jedoch darf man nicht die Risiken eines Immobilienkaufes aus den Augen
verlieren.
Gerade in den Ferienregionen, wo die Nachfrage am Größten ist, warten
Heerscharen von windigen Maklern, so genannten „Freunden“ und Ausgefuchsten
Verkäufern nur darauf, euphorischen Ausländern etwas anzubieten.
SCHRITTE ZUM SICHEREN IMMOBILIENKAUF
1. Kaufen sie nur, was sie selbst gesehen haben. Verlassen sie sich nicht auf
Fotos oder Videos.
2. Überprüfen sie das TAPU (Grundbuch) nach Eigentumsverhältnissen und ob Hypotheken bzw. Vermerke eingetragen sind.
3. Erkundigen sie sich bei der Gemeinde nach Umbaumöglichkeiten.
4. Lassen sie sich im Falle eines Vertrages in türkischer Sprache diesen von einem staatlichen Dolmetscher übersetzen und beurkunden.
5. Prüfen sie, ob es Gesetze über Nutzungsbeschränkungen der Immobilie gibt.
6. Kaufen sie nur bei staatlich zugelassenen Firmen!
ANFALLENDE KOSTEN
1.€ 50,-- bis € 250,-- für die Beantragung der Grundbuchübertragung bei dem Grundbuch- und Katasteramt.
Die Summe ist abhängig von der Gemeinde und der Immobilie.)
2. 3% des Marktwertes der Immobilie als Grunderwerbssteuer .
3. € 50,-- Bearbeitungsgebühr beim Grundbuchamt.
4. € 50,-- Gebühren für den Dolmetscher.
5. € 50,-- bis € 300,-- für die Anmeldung von Strom und Wasser.
(Die Summe ist abhängig von der Gemeinde und der Immobilie.)
6. Ca. € 20,--bis € 50,-- für eine Erdbebenpflichtversicherung
( Die Summe ist abhängig von der Immobilie)
Für jede Immobilie in der Türkei gibt es
ein TAPU ( Grundbuchblatt ), das über den

jeweils aktuellen Rechtstitel Auskunft gibt In der Türkei wird der Grundbesitz, staatlich, durch eine
Grundbucheintragung
auf den Namen des Eigentümers geregelt
Das Grundbuchamt überprüft über eine
Zentrale Behörde in Izmir, ob die Immobilie
an einen Ausländer übertragen werden darf.
Nach der Genehmigung steht der
Grundbuchübertragung nichts mehr im Weg.
Bei der Übertragung einer Immobilie an einen
Ausländer muss ein staatlich geprüfter
Dolmetscher anwesend sein.
Ein Ausländer hat die Möglichkeit einer Person seines Vertrauens eine „Notarielle Vollmacht“ zur Grundbuchüberschreibung zu übertragen. Die Kosten dafür betragen
ca. € 80,-- für den Notar und € 50,-- für den staatlich geprüften Dolmetscher.